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Reparaturservice

Kostenlimits

Kostenlimits

Nachfolgende Übersicht zeigt die Gerätetypen sowie deren jeweilige Kostenlimits, die ab dem Januar 2024 maximal für eine Reparatur anfallen können. Mehr als den angezeigten Betrag müssen Sie ab sofort für keine Gerätereparatur mehr bezahlen. Gerätereparaturen, die einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen und nicht mehr behoben werden können, sind von der Kostenlimitregelung ausgeschlossen. In diesem Fall setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein Angebot für ein Neugerät zu unterbreiten.

Eine Übersicht der Reparaturkostenlimits können Sie sich auch hier für Ihre Unterlagen herunterladen: Download

Neugeräte zum Festpreis

Nachfolgende Übersicht zeigt die Gerätetypen, die im Rahmen unseres Services nicht repariert, sondern direkt gegen ein Neugerät getauscht werden. Sie finden dort die entsprechenden Festpreise kleiner Nietgeräte für unsere gewerblichen Endkunden.

Wenn Sie bereits Vertragspartner von GESIPA® sind, gelten selbstverständlich die mit Ihnen vereinbarten Konditionen.